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- Liegt ein Rezept oder eine Heilmittelverordnung vor gilt: 3G Geimpft, Genesen, Getestet: mit Nachweis
- Liegt keine ärztliche Anweisung vor gilt: 2G Geimpft, Genesen: mit Nachweis
Aktuelle Meldungen:
Info:
Alle Patienten als auch Therapeuten müssen ENTWEDER einen vollständigen Impfschutz (offizieller Nachweis u.a. durch Impfpass) vorweisen ODER einen 48 Stunden alten Negativtestnachweis von einer anerkannten Teststelle mit Zertifikat (keine Selbsttests) ODER einem Genesenen-Nachweis (mind. 28 Tage, max. 6 Monate alt)
Leider können wir Sie nicht behandeln, wenn Sie uns keinen Nachweis vorzeigen können.
Eine Distanz von 1,5 Meter zu den Mitarbeiter und anderen Patienten ist einzuhalten. Eine medizinische oder FFP2 Maske mit Nase/Mund-Bedeckung ist zu tragen. In den Behandlungsräumen sind nur die Therapeutin und einen Patienten zugelassen. Begleitpersonen werden gebeten draußen oder im Auto zu warten. Ausnahme sind Begleitpersonen, die in häusliche Umgebung zusammen leben. Hier werden besonders die Kinder mit Elternteil berücksichtigt. Eine vorherige Absprache mit der Therapeutin über die Notwendigkeit ist Voraussetzung.
Ab dem 01.07.2020 kann für Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (Polyneuropathien, systemischen Autoimmunerkrankungen, Kollagenose, toxischer Neuropathie) und für Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett) eine Heilmittelverordnung ausgestellt werden. Bitte fragen Sie Ihrem Arzt danach.
Als podologischer Praxis werden Patienten mit ärztlicher Anweisung, d. h. Heilmittelverordnung, Privatrezept oder andere ärztliche oder naturheilpraktische Anweisungen, bei der Terminvergabe bevorzugt. Eine normale Fußpflege wird nicht angeboten.