Service
Patientenvereinbarung
Hier finden Sie unsere Patientenvereinbarung zum Download und Ausfüllen.
Patientenvereinbarung [PDF, 141 kB]
Patienteninformation nach § 630a-h BGB
Hier finden Sie Inforamtionsmaterial zu Podologischen Komplexbehandlungen auf Heilmittelverordnung Ihres Arztes.
Patienteninformation BGB 630a-h Diabetes [PDF, 225 kB]
Patienteninformation BGB 630a-h Orthonyxie [PDF, 234 kB]
Patienteninformation BGB 630a-h med. Fußpflege [PDF, 260 kB]
Hinweis zu Heilmittelverordnung Nr. 13
Als Patient mit Diabetes Mellitus kann Ihr Arzt Ihnen eine Heilmittelverordnung für die podologische Komplexbehandlung ausstellen. Bitte achten Sie hierbei darauf, dass Ihr Arzt die richtige Heilmittelverordnung (Nr. 13) ausstellt. Legen Sie Ihrem Arzt eventuell ein Muster vor, damit die Verordnung auch formal korrekt ausgefüllt wird.
Wenn Sie eine Verordnung erhalten, muss die erste Behandlung in unserer Praxis innerhalb von 28 Tagen erfolgen – wenn nicht, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine neue Verordnung mit aktuellem Datum.
Für jede Heilmittelverordnung fällt die sogenannte Verordnungsgebühr von 10,00 € an und Sie müssen 10% der Behandlung als Eigenanteil zuzahlen. Das bedeutet, wenn Ihnen der Arzt auf einer Verordnung 1x podologische Komplexbehandlung (das heißt Nagelbearbeitung und Hornhautabtragung) verordnet, müssen Sie 10,– € Verordnungsgebühr zuzüglich 10% Eigenanteil pro Behandlung bezahlen.
Erstes Beispiel:
Verordnung über 1x podologische Komplexbehandlung für beide Füße
Ihre Zuzahlung:
10,– € Verordnungsgebühr
1 x 3,30 € Eigenanteil (10% der erbrachten Leistung, wobei jede Kasse eigene Tarife hat)
Ihre Zuzahlung insgesamt für 1 podologische Komplexbehandlung: 13,30 €
Zweites Beispiel:
Verordnung über 3x podologische Komplexbehandlung beider Füße
Ihre Zuzahlung:
10,– € Verordnungsgebühr
3 x 3,30 € = 9,90 € Eigenanteil ( 10% der erbrachten Leistung)
Ihre Zuzahlung insgesamt für 3 podologische Komplexbehandlungen: 19,90 €
Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, sollten Sie in meiner Praxis Ihren Befreiungsausweis vorlegen. Die gesamte Behandlung wird dann von den Krankenkassen übernommen und Sie brauchen keinen Eigenanteil zu bezahlen.
Bezahlmöglichkeiten
– Bar bezahlung, direkt nach der Behandlung
– EC-Karte, an unserem SumUp Terminal
– Rechnung, mit Unterschriften-Beiblatt
– Heilmittelverordnung, zur Lasten der Krankenkasse